Innerhalb von 24 Stunden nach einem Todesfall auf der Intensivstation stellt die Ärztin oder der Arzt die Todesbescheinigung aus. Sie bestätigt den Tod und enthält Datum und Uhrzeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Körper Ihres Angehörigen nach Hause, an einen anderen Wohnort oder in eine externe Aufbahrungseinrichtung bzw. ein Bestattungsinstitut überführt werden. In Frankreich muss die Überführung innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod erfolgen.
Innerhalb derselben Frist muss der Todesfall bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden.
Im Krankenhaus übernimmt dies in Frankreich in der Regel die Verwaltung oder die Leichenhalle innerhalb von 24 Stunden.
Nach der Meldung stellt die Gemeinde eine Sterbeurkunde aus und übermittelt die Information unter anderem an das französische Statistikamt Insee. Für verschiedene weitere Schritte und zum Nachweis der Erbenstellung benötigen Sie Kopien der Sterbeurkunde.
Sterbeurkunde beantragen
Für die weiteren Formalitäten ist es hilfreich, folgende Dokumente der verstorbenen Person bereitzuhalten:
In Frankreich muss die Bestattung grundsätzlich innerhalb von sechs Tagen nach dem Tod durch ein zugelassenes Bestattungsunternehmen organisiert werden. Hat die verstorbene Person Wünsche geäußert, sollen diese berücksichtigt werden; andernfalls wählen die Angehörigen ein Unternehmen.
Die Verwaltung des Krankenhauses bzw. die Leichenhalle kann eine offizielle Liste zugelassener Bestattungsunternehmen bereitstellen. Es ist sinnvoll, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.
Einige Meldungen können online erledigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Frankreich eine einmalige Todesfallleistung („capital décès“) zur Deckung von Kosten beantragt werden.
Mehr erfahren
Informieren Sie den Arbeitgeber der verstorbenen Person. War die Person arbeitslos gemeldet oder im Vorruhestand, wenden Sie sich in Frankreich an Pôle Emploi / France Travail.
Je nach Verwandtschaftsverhältnis und persönlicher Situation können in Frankreich beispielsweise eine Todesfallleistung, Hinterbliebenenrente oder andere Leistungen in Betracht kommen. Dazu kann es sinnvoll sein:
Für Bankkonten können Auskünfte über das französische Kontenregister Ficoba beantragt werden.
In Frankreich steht ein entsprechender Sonderurlaub Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von Betriebszugehörigkeit oder Vertragsart zu, sofern das gesetzlich erfasste Verwandtschaftsverhältnis vorliegt. Er wird nicht vom Jahresurlaub abgezogen und führt grundsätzlich nicht zu einer Kürzung der Vergütung.
Informieren Sie den Arbeitgeber möglichst früh über Datum und Dauer der Abwesenheit und reichen Sie den erforderlichen Nachweis, in der Regel die Sterbeurkunde, ein.
Quellen und weiterführende Ressourcen:
Association Française d’Information FunéraireUnabhängige Informationen zum Bestattungswesen, einschließlich Musterbriefen.
Mes Droits SociauxFranzösisches Behördenportal.
Association EmpreintesTrauerbegleitung.
Fédération européenne Vivre son deuilZusammenschluss von Organisationen zur Trauerbegleitung.