Organspende

Hirntod und Organspende
Der Hirntod bedeutet den vollständigen und endgültigen Ausfall aller Hirnfunktionen, die für die Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen erforderlich sind. Er ist kein Koma und ist irreversibel. In Frankreich ist die Diagnose gesetzlich sehr streng geregelt und beruht auf einer Reihe von Untersuchungen, die keinen vernünftigen Zweifel zulassen. Während der Diagnostik und in der Zeit, in der der Wille der verstorbenen Person zur Organspende geklärt wird, werden Kreislauf und Atmung künstlich aufrechterhalten, um potenziell transplantierbare Organe zu erhalten. Für Angehörige kann dies verwirrend sein: Da Atmung und Kreislauf technisch aufrechterhalten werden, kann der verstorbene Mensch äußerlich weiterhin lebendig wirken.
Diagnosekriterien des Hirntods
In Frankreich setzt die Diagnose des Hirntods voraus, dass gleichzeitig drei klinische Kriterien nachgewiesen werden: vollständiges Fehlen von Bewusstsein und motorischer Aktivität, Fehlen sämtlicher Hirnstammreflexe und vollständiges Fehlen einer spontanen Atmung. Anschließend muss durch eine zusätzliche Untersuchung die Irreversibilität bestätigt werden: entweder durch zwei Nulllinien-EEGs ohne Reaktion, die im Abstand von vier Stunden durchgeführt werden, oder durch eine Gefäßdarstellung, die den Stillstand der Hirndurchblutung zeigt. Der Hirntod wird schließlich von zwei Ärztinnen bzw. Ärzten festgestellt; beide unterzeichnen die entsprechende Todesfeststellung.
Bei festgestelltem Hirntod kann eine Organspende dazu beitragen, schwer kranken Menschen durch eine Transplantation das Überleben zu ermöglichen. In Frankreich stammen heute rund 95 % der Organe für Transplantationen von Menschen mit festgestelltem Hirntod. Bestimmte Organe oder Gewebe können jedoch auch zu Lebzeiten gespendet werden, beispielsweise eine Niere oder Knochenmark; manche Gewebe, insbesondere die Hornhaut, können auch nach Kreislaufstillstand gespendet werden. Wenn eine Organspende in Betracht kommt, wird sich eine Ärztin oder ein Arzt der Intensivstation oder eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator für Organspende und Transplantation an Sie wenden, um den Willen Ihres Angehörigen zur Organspende zu klären. Das Team erklärt Ihnen die Situation und die einzelnen Schritte verständlich und beantwortet Ihre Fragen. Jede Entscheidung wird mit größtem Respekt vor den Werten, Überzeugungen und Gefühlen der verstorbenen Person und ihrer Angehörigen getroffen. Unabhängig von der Entscheidung erhält die verstorbene Person weiterhin eine würdevolle und bestmögliche Betreuung.